|



|
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für
alle Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Bedingungen, die
wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Mündliche Nebenabreden, Zusicherung von Eigenschaften und nachträgliche
Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
2. ANGEBOTE, BESTELLUNGEN, AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN
Unsere Angebote sind freibleibend. Dasselbe gilt für Muster, Abbildungen
und sonstige Drucksachen. Beschreibungen der Ware und technische Angaben,
Eigenschaften auch von Proben oder Mustern sind nur dann zugesichert,
wenn die Zusicherung von uns ausdrücklich und schriftlich erklärt
worden ist. Bestellungen sind für den Besteller bindend. Wir werden
nur durch unsere schriftliche Bestätigung verpflichtet. Wird die
Ware dem Besteller vor Zugang der Auftragsbestätigung/ des Bestätigungsschreibens
bzw. der Rechnung überlassen, so erfolgt die Überlassung leihweise.
3. PREISE
Die von uns genannten Preise gelten, wenn nicht schriftlich anders vereinbart,
ab Werk, ausschließlich Verpackung, ausschließlich Umsatzsteuer.
Sie gelten 4 Monate ab Auftragsbestätigung. Sind längere Lieferfristen
vereinbart, so werden die am Liefertag nach Anpassung an die Kostenentwicklung
gültigen Preise berechnet.
4. ZAHLUNG
Rechnungen sind zahlbar - innerhalb 8 Tage 2% Skonto, 30 Tage netto, Dienstleistungen:
14 Tage netto
Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 2 %
über dem Diskontsatz der Bundesbank berechnet. Die Ablehnung von
Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur
zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers
und sind sofort fällig. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen
oder rechtskräftig ausgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung
von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten gegen Kaufpreisforderungen
bedürfen unserer Zustimmung.
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsrückstand, können wir vorbehaltlich
weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlung
oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
Die gelieferte Ware bleibt his zur vollständigen Bezahlung - bei
Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung - unser Eigentum.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren auch vor, solange
uns noch Forderungen aus gegenwärtigen oder zukünftigen Geschäftsverbindungen
zustehen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch
ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten
des Bestellers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden
Ware zu verlangen.
5. TEILLIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG, LIEFERZEIT
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Minder- oder Mehrlieferungen bis
zu 10% der verkauften Menge, gelten als Vertragserfüllung.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller
über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Ist
für den Versand eine besondere Weisung des Bestellers abzuwarten,
geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über.
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns
gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie
sonstige versicherbare Risiken versichert. Beanstandungen wegen Transportschäden
hat der Besteller unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen
innerhalb der dafür besonderen Fristen geltend zu machen.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers. Die Lieferfrist
ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist
verlängert sich angemessen, bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,
insbesondere Streik und Aussperrung sowie heim Eintritt von Hindernissen,
die bei Anwendung im Verkehr üblicher Sorgfalt unvorhersehbar waren,
soweit solche Hindernisse auf die Ablieferung der Ware von erheblichem
Einfluss sind.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung,
wegen gänzlicher oder teilweiser Nichterfüllung, sind gleich
aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
6. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT
Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen
sind soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich
- bei erkennbaren Mängeln spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt
der Waren - schriftlich geltend zu machen.
Bei nichtrechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen
gilt die Lieferung als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich,
spätestens jedoch 10 Tage nach Feststellung zu rügen.
7. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG
Wir leisten für Mängel oder für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften innerhalb 6 Monaten nach Gefahrübergang ausschließlich
in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder den Preis
angemessen herabsetzen, die Ware unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie
Ware nachliefern. Abweichungen von Produktangaben sind gestattet, sofern
sie unerheblich oder trotz aller Sorgfalt unvermeidlich sind.
Andere Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln oder des Fehlens
zugesicherter Eigenschaften, insbesondere Schadenersatzansprüche,
sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fallen grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz zur Last. Bei Versäumen der in Ziff. 6 genannten Fristen
können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht
werden. Abweichungen der gelieferten Ware von den getroffenen Vereinbarungen,
die in der Natur der Ware oder ihrer Verarbeitung liegen, berechtigen
nicht zur Mängelrüge. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt,
wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt
oder verarbeitet wird.
8. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) uns Umstände bekannt werden, welche die Annahme rechtfertigen,
dass
der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß
erfüllen wird;
b) uns die Erfüllung der Lieferverpflichtung infolge der Nichtbelieferung
durch Dritte unmöglich gemacht wird,
c) höhere Gewalt oder Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere
Streik
und Aussperrung, die Erfüllung der Lieferverpflichtung verhindern,
erheblich erschweren oder verteuern.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts
bestehen nicht. Wollen wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so
werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich
dem Besteller mitteilen.
9. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT
Erfüllungsort für alle Forderungen aus diesem Vertrag ist unser
Werk in Stade.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtstand Stade
(Amtsgericht
Stade) vereinhart. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch
in dem Verkehr mit dem Ausland, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen dadurch nicht berührt.
Fassung März 2005
|